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Adobe Flash CS4 Professional Lehrgang

Dauer: 10 Tage

Adobe Flash bringt voll animierte, multimediale, interaktive Präsentationen ins World Wide Web und erfreut sich großer Beliebtheit. In diesem Lehrgang werden Webdesigner zum Flash-Profi. Die neueste Version von Adobe Flash unterstützt nun auch die qualitativ hochwertige Einbindung von Video-Sequenzen. Für anspruchsvolle Flash-Präsentationen werden außerdem Kenntnisse in der Programmierung mit ActionScript benötigt. In diesem Lehrgang lernen Sie anhand vieler Praxisbeispiele, das Potenzial von Flash voll auszuschöpfen und auch komplexe Präsentationen mit Hilfe von ActionScript und Video-Sequenzen zu erstellen. Eine Einführung in die Spieleprogrammierung mit Flash rundet den Lehrgang ab.

Lernziele

Nach diesem Lehrgang sind Sie in der Lage, anspruchsvolle multimediale und interaktive Inhalte mit Adobe Flash und ActionScript zu gestalten, sowie Videos in Flash einzubinden.

Zielgruppen

Voraussetzungen

Abschluss

Beruf/Karriere

Sie arbeiten z.B. als selbstständige/r Webdesigner/in oder Multimedia-Künstler/in oder als Angestelle/r in einer Web-, Werbe-, Kommunikations- oder Multimedia-Agentur.

Inhalt

Termine & Preise

Termin Plätze frei? Preis Buchen
09.11.2010-22.11.2010 Noch freie Plätze verfügbar 2.500,00 €
 (2.975,00 € inkl. USt. 19.0%)

webmasters akademie Nürnberg GmbH
Nordostpark 7
90411 Nürnberg
Fon: 0911/49 52 23-0
Fax: 0911/49 52 23-99
E-Mail:

© webmasters akademie Nürnberg GmbH. Das vorliegende Schulungskonzept steht hinsichtlich seiner Auswahl und Anordnung der Inhalte als persönliche geistige Schriftform gemäß § 14 ff Urheberrechtsgesetz in geistigem Eigentum des Verfassers. Sämtliche Nutzungsrechte, insbesondere Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Auf-, und Vorführungsrecht wie auch das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung stehen allein dem Urheber zu. Im Falle der Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers bestehen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Vernichtung und Überlassung gemäß § 97 ff Urheberrechtsgesetz. Die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke stellt gemäß § 106 ff eine Straftat dar.