Ihr Warenkorb ist leer.
Bildungsprämie: Bis
zu 500 Euro
Zuschuss vom Staat
mehr...
Kursstart im
Schneechaos
mehr...
Abonnieren Sie den webmasters Newsletter! Jeden Monat exklusive Sonderangebote!
Die Verschmelzung von Heimkino und Internet ist in vollem Gange: Sounds, Videos, Podcasts und ganze Kinofilme werden zu tausenden auf YouTube, iTunes & Co. angeboten. Die Streaming-Technologie ermöglicht Live-Sendungen mit Fernseh- und Hörfunkcharakter. Flash-Animationen und interaktive Inhalte verwandeln die ehemals schnöden HTML-Seiten in »Rich Media Applications«. In diesem Lehrgang lernen Sie, solche Inhalte für das Web zu erstellen und zu bearbeiten: Digitalisieren und schneiden Sie Sounds und Videos und exportieren Sie Filme für die verschiedensten Anwendungsbereiche wie Podcasts, Streaming- oder Flash-Video (FLV). Gestalten Sie voll animierte, interaktive Multimedia-Präsentationen und -Anwendungen mit Adobe Flash und ActionScript.
Nach diesem Lehrgang können Sie umfangreiche Audio- und Videoinhalte erstellen, bearbeiten und für die Bereitstellung im Web optimieren. Sie sind in der Lage, anspruchsvolle multimediale und interaktive Inhalte mit Adobe Flash und ActionScript zu gestalten.
Sie arbeiten z.B. als selbstständige/r Multimedia-Künstler oder als Angestelle/r in einer Web-, Werbe-, Kommunikations- oder Multimedia-Agentur.
| Termin | Plätze frei? | Preis | Buchen |
|---|---|---|---|
| 22.03.2010-04.05.2010 |
|
2.900,00 €
(3.451,00 € inkl. USt. 19.0%) |
|
| 05.07.2010-13.08.2010 |
|
2.900,00 €
(3.451,00 € inkl. USt. 19.0%) |
|
| 02.11.2010-13.12.2010 |
|
2.900,00 €
(3.451,00 € inkl. USt. 19.0%) |
webmasters akademie Nürnberg GmbH
Nordostpark 7
90411 Nürnberg
Fon: 0911/49 52 23-0
Fax: 0911/49 52 23-99
E-Mail:
© webmasters akademie Nürnberg GmbH. Das vorliegende Schulungskonzept steht hinsichtlich seiner Auswahl und Anordnung der Inhalte als persönliche geistige Schriftform gemäß § 14 ff Urheberrechtsgesetz in geistigem Eigentum des Verfassers. Sämtliche Nutzungsrechte, insbesondere Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Auf-, und Vorführungsrecht wie auch das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung stehen allein dem Urheber zu. Im Falle der Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers bestehen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Vernichtung und Überlassung gemäß § 97 ff Urheberrechtsgesetz. Die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke stellt gemäß § 106 ff eine Straftat dar.