Bildungsgutschein: Frist für geförderte Fernlehrgänge am 22. August 2026

Donnerstag, 06. August 2026 um 12:05 von Ulrike Walter in Fördermöglichkeiten

Das Förderrecht hat sich geändert: Wer seine Weiterbildung über einen Bildungsgutschein finanziert, lernt künftig in unserem Lernatelier, einem betreuten digitalen Arbeitsraum mit Dozent:innen, die den ganzen Tag ansprechbar sind. Für viele ist das die bessere Lösung. Wer seine Lernzeit dagegen frei über die Woche verteilen muss, kann einen Fernlehrgang nur noch bis zum 22. August 2026 gefördert beginnen. Was das für Sie bedeutet, lesen Sie in unserem Blogbeitrag.
Tags: Bildungsgutschein , Förderung , Berufliche Weiterbildung , Fernstudium , Online-Weiterbildung , Agentur für Arbeit , AZAV , Lernatelier , ZFU , Weiterbildung







