KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August: Was Sie beachten müssen

Donnerstag, 30. Juli 2026 um 09:20 von Thorsten Schneider in Aktuelles
Seit Tagen kursiert dieselbe Frage in Redaktionen, Agenturen und Marketingabteilungen: Muss künftig unter jeden Text, bei dem KI im Spiel war, ein Hinweis »erstellt mit KI«? Die Antwort lautet in den allermeisten Fällen nein – auch wenn viele Medienberichte etwas anderes nahelegen. Wir haben Artikel 50 der KI-Verordnung und die frischen Leitlinien der EU-Kommission durchgearbeitet und zeigen Ihnen anhand von sechs Praxisfällen, wer wirklich kennzeichnen muss.







